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Bexio „vereinfacht“ AGBs und wird scharf kritisiert
Bexio aktualisiert AGBs und wird scharf kritisiert
In einem Schreiben an die Kunden wurden diese kürzlich über Änderungen der AGBs und Datenschutzerklärung bezüglich Bexio informiert.
Der Kolumnist Urs Prantl von INSIDE IT hat dies kritisch beäugt und seine Gedanken und Bedenken niedergeschrieben.
Eine Text-Stelle zitiert z.B. folgendes:
In Ziffer 17 der AGB heisst es: "Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zum Datenaustausch zwischen dem Provider (damit ist Bexio gemeint, Anm. Autor) und seiner Muttergesellschaft, der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG sowie den Versicherungsgesellschaften der Gruppe Mobiliar und weiteren zur Gruppe Mobiliar gehörende Gesellschaften gemäss Kapitel 6 der Datenschutzerklärung." Im Kapitel 6 der Datenschutzerklärung mit dem Titel "6. Datenaustausch Gruppe Mobiliar" heisst es sodann: "Mit Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der vorliegenden Datenschutzerklärung des Providers erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis zur Weitergabe seiner Daten an die Muttergesellschaft des Providers sowie verbundene Gesellschaften (nachfolgend gemeinsam "Mobiliar")". Zu welchen Zwecken die Daten an Mobiliar weitergegeben werden, führt die DSE-Bestimmung in der Folge auch aus. So soll dies für "Kundenstamm-Abgleich", "Marktsegment-Analyse", "Informationsaustausch" und für "Marketing- und Analysezwecke" erfolgen.
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